Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in In- und Ausland. Dabei legen wir großen Wert auf einen vertrauensvollen Umgang und den persönlichen Kontakt zu unseren Mandaten.
Jedes einzelne Anliegen wird von uns kompetent, persönlich und des Öfteren auch über das gewonte Maß hinaus betreut.
Jurist nach deutschem und arabischem Recht
Wirtschaftsrecht
+4915774218004 (Deutschland)
+218931488314 (Libyen)
Rechtsanwalt
+49228249730 (Deutschland)
Anwalt vor dem Kassationsgericht
+21673226263 (Tunesien)
+21698400060 (Tunesien)
Notar
+218913133063 (Libyen)
Bei Rechtsfällen mit arabischem Hintergrund ist eine spezialisierte Rechtsberatung unter Einbeziehung der arabischen Rechtsordnung notwendig. Wir sind vor allem im libyschen und tunesischen Recht tätig und bieten hier eine umfassende Rechtsberatung.
Des Weiteren bearbeiten wir Probleme arabischer Bürger im deutschen Rechtsverkehr, denn viele Rechtsprobleme haben einen Bezug zum deutschen Recht und müssen hier verfolgt werden.
Wir kümmern uns um alle Belange unserer Mandanten im Ausland, speziell in Libyen und Tunesien. Unser Service erstreckt sich vor allem auf die Vertretung deutscher Staatsbürger und Unternehmen im Ausland.
Wir verhandeln mit den dort ansässigen Behörden und holen alle erforderlichen Genehmigungen ein.
Auch als Ausländer besteht die Möglichkeit in Deutschland eine Firma zu gründen. Vorwiegend handelt es sich hierbei um die Gründung einer GmbH. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Aufenthaltsstatus in Deutschland durch die Gründung einer Firma zu erlangen.
Dazu zählen die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, die eigenständige Finanzierung durch den Ausländer sowie die Erfahrung des Firmengründers.
Wir begleiten den Firmengründer von der Erstellung seiner Unterlagen bis zur Eintragung in das Register.
Deutsche Staatsbürger oder Unternehmen können im Ausland eine Firma gründen. Es besteht auch die Möglichkeit sich an einer Firma im Ausland zu beteiligen. Hierbei sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen.
Wir arbeiten diesbezüglich eng mit einer Steuerberatungskanzlei zusammen. Bei einer Firmengründung in Libyen ist ein libyscher Partner zwingend Voraussetzung.
Unsere Aufgabe besteht darin die notwendigen Schritte einzuleiten, zu begleiten und zum Abschluss zu führen.
Unsere Rechtsberater nehmen sich gerne Ihren Fragen an um diese bestmöglich zu beantworten. Und auch preisliche Vorstellungen können auf diesem Wege bereits vorab geklärt werden.
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